Veranstaltungen mit/nach Covid

Fördermittel für Raumlufttechnik in Versammlungsstätten

Das Veranstaltungswesen liegt am Boden. Veranstaltungshäuser stehen leer. Nur in städtischen Locations finden in den dortigen Sälen oftmals städtische Gremiensitzungen statt, da diese ausreichend Platz bieten. Kultur- und Gesellschaftsveranstaltungen, MICE-Formate o.ä. finden aber schon seit Monaten nicht mehr statt. Doch wie geht es weiter?

Sicher ist, dass die coronabedingten Auflagen nicht zuletzt aufgrund der großen Verunsicherung seitens der Politik und auch der Bevölkerung noch einige Zeit bestehen bleiben. Aber auch, wenn die Ansteckungszahlen wieder zurück gehen oder es Impfstoffe gibt, wird die Veranstaltungsbranche nicht mehr zu dem Niveau und den Strukturen zurückkehren, wie sie einmal waren. Formate, Inhalte, Ansprüche insbesondere in wirtschafts-/wissenschaftsnahen Veranstaltungsformaten (MICE) haben sich grundlegend geändert und werden Bestand haben. Im Bereich Kultur und Gesellschaft werden erst einmal neue Strukturen und Inhalte nach leider zu erwartenden Insolvenzen vieler kleinerer, privatwirtschaftlicher Akteure aufzubauen sein sowie „überlebende“ Häuser wieder an den Start gebracht werden müssen.

Knackpunkt dabei ist das Vertrauen der Veranstaltungsbesucher und damit auch der Veranstalter in risikominimierte Formate und Rahmenbedingungen von Veranstaltungen und Veranstaltungslocations. Dieses Vertrauen ist derzeit zwar bei den Akteuren und Profis der Branche durch die Erarbeitung diversester Hygienekonzepte vorhanden. Auf Seiten der Politik sowie deren medialen Kommunikation aber nicht. Dieses gilt es zurück zu gewinnen.

Dabei reichen aber Maßnahmen, wie Abstand halten, Mund-Nasen-Schutz, Hygieneflüssigkeiten dauerhaft nicht aus, um Besuchern und Veranstaltern wieder das Gefühl (und die Gewissheit) zu geben, dass Veranstaltungen risikominimiert durchgeführt werden können. Es müssen weitere, bauliche und technische Vorrichtungen implementiert und Maßnahmen erfolgen.

Wie u. a. die Ergebnisse des Konzert-Experiments des Uniklinikums Halle im August in Leipzig mit Tim Bendzko zeigen („RESTART-19“), neben einer ausreichenden, gebäudeinternen Erschließungssituation (Ein-/Ausgänge) eine umfangreiche Durchlüftung von Veranstaltungsräumen mit Frisch- und Umluft mittels Lüftungsanlagen ein offensichtlich wirksames Mittel zur Reduzierung der Risiken ist. Mit entsprechenden Anlagen der Raumlufttechnik (RLT-Anlagen) kann eine ausreichend Luftmenge in Räume eingebracht sowie auch abgeführt werden. Kritisch dabei sind die Luftmenge im Verhältnis zur Saalgröße, die Saalgeometrie und die Anzahl der Besucher.

Viele Bestandshäuser haben zwar raumlufttechnische Anlagen, dieses sind aber oftmals nicht ausreichend, um absehbare Umwälzungs-/Durchlüftungsanforderungen seitens Veranstaltern und ggfs. auch seitens des Gesetzgebers/der Ordnungsbehörden zu erfüllen. Hier sind Nachrüstungen erforderlich und unumgehbar.

Die Bundesregierung, vertreten durch das Wirtschaftsministerium hat hierfür ein Programm zur finanziellen Förderung aufgelegt, durch das Bestandshäuser entsprechende Maßnahmen anteilig finanziert bekommen können. So gehören zu den förderfähigen Maßnahmen beispielsweise nicht nur der Erwerb und Einbau von Filtertechnik mit Virenschutzfunktion, sondern auch umfangreiche Umbaumaßnahmen. Auch wird die Umrüstung einer Umluftanlage zu einer Zuluftanlage ebenso gefördert, wie die Ergänzung von Messtechnik zur verbesserten Steuerung von Anlagen.

Die Förderanträge können noch bis zum 31.12.2021 gestellt werden – also Locations, los geht´s!

Nähere Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie hier

+49 (0) 89 20070565